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Barrierefreiheit nach BFSG für Ihre Website

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Website betroffen ist, und setzen die Anforderungen nach WCAG sauber im Code um – ohne Overlay-Tricks, ohne Panikmache.

Kurz erklärt: BFSG und barrierefreie Website

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 auch private Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – bei Websites vor allem dann, wenn Verbraucher online einen Vertrag abschließen können.

  • Betroffen sind vor allem Onlineshops, Online-Buchungen und Online-Verträge mit Verbrauchern
  • Ausnahme für Dienstleister mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
  • Maßstab für die Umsetzung: WCAG und die europäische Norm EN 301 549
  • Unser Vorgehen: Betroffenheit prüfen, Prüfung nach WCAG, Umsetzung im Code, Dokumentation – ohne Overlay-Tools
  • Für Unternehmen, Shops und Praxen in Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg und der Region Rhein-Neckar

Ihr Ansprechpartner in Mannheim: Klaus Imhof, MANNHEIMS-WEB, Hans-Sachs-Ring 215, Mannheim-Neckarau – für Websites in Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Schwetzingen, Weinheim und der Metropolregion Rhein-Neckar. Keine Rechtsberatung; die rechtliche Bewertung im Einzelfall übernimmt bei Bedarf Ihr Anwalt.

Worum es geht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den europäischen European Accessibility Act um. Erstmals sind damit auch private Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

Barrierefrei heißt: Menschen mit Behinderungen können ein Angebot in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe finden, erreichen und nutzen. Gemeint sind nicht nur blinde oder gehörlose Menschen, sondern auch Seh- und Hörschwächen, motorische oder kognitive Einschränkungen – und vorübergehende, etwa nach einer Operation.

Denken Sie an die ältere Kundin, die ihre Brille gerade nicht findet. An den Handwerker, der mit Arbeitshandschuhen am Handy tippt. Oder an jemanden mit gebrochenem Arm, der nur die Tastatur nutzen kann. Barrierefreiheit hilft weit mehr Menschen, als man zuerst denkt.

Wer betroffen ist

  • Angebote an Verbraucher, die über eine Website oder App zu einem Vertragsabschluss führen („Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“) – z. B. Onlineshops, Buchungen, Online-Verträge
  • Bestandsangebote ebenso wie neue: maßgeblich ist der Stichtag 28. Juni 2025
  • Ausnahme für Dienstleister mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
  • reine B2B-Angebote sind nach Auffassung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit grundsätzlich nicht erfasst
  • Übergangsregeln: vor dem Stichtag geschlossene Verträge dürfen längstens bis 27. Juni 2030 unverändert fortbestehen

Drei typische Fälle aus der Praxis

Ob das Gesetz greift, hängt weniger von der Branche ab als davon, was auf Ihrer Website passiert. Zur Veranschaulichung drei typische Beispiele aus Mannheim und der Region – keine echten Kunden, aber Fälle, wie sie häufig vorkommen.

Die Informationsseite

Ein Steuerbüro in den Mannheimer Quadraten stellt Leistungen und Team vor, Kontakt per Telefon oder Formular. Ein Vertrag wird online nicht geschlossen – nach überwiegender Auffassung fällt das nicht unter das BFSG.

Der Onlineshop

Ein Händler aus Ludwigshafen verkauft an Privatkunden mit Warenkorb und Kasse. Das ist der klassische Fall – sofern er nicht unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen fällt.

Die Online-Buchung

Ein Kursanbieter in Heidelberg oder eine Ferienwohnung an der Bergstraße lässt Termine direkt online buchen und bezahlen. Hier lohnt ein genauer Blick, denn auch das kann erfasst sein.

Was eine barrierefreie Website braucht

Orientierung bieten die WCAG und die europäische Norm EN 301 549.

Wahrnehmbar

Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Kontraste, Inhalte über mehr als einen Sinn erfassbar.

Bedienbar

Alles auch per Tastatur erreichbar, sichtbarer Fokus, genug Zeit, große Schaltflächen.

Verständlich

Klare Sprache, verständliche Fehlermeldungen in Formularen, logischer Aufbau.

Robust

Sauberer Code, den Screenreader und Vergrößerungsprogramme zuverlässig auslesen können.

Informationen

Erläutern, wie Ihr Angebot barrierefrei ist, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde nennen.

Dauerhaft

Barrierefreiheit bei jeder neuen Seite und jedem Update im Blick behalten.

Vorsicht vor Overlay-Tools

Plugins, die eine Leiste mit Schriftgröße, Kontrast und Vorlesefunktion über die Seite legen, versprechen schnelle Barrierefreiheit. Klingt verlockend. Sie ändern aber nichts am Code darunter: Fehlende Beschriftungen, falsche Überschriften oder nicht bedienbare Menüs bleiben.

Fachleute und Betroffenenverbände raten deshalb davon ab. Manche Overlays stören Screenreader sogar zusätzlich. Echte Barrierefreiheit entsteht im Aufbau der Seite – nicht in einer Leiste, die man darüberlegt.

Unser Vorgehen

  1. Betroffenheit prüfen

    Fällt Ihr Angebot unter das BFSG?

  2. Prüfung nach WCAG

    Kontraste, Tastatur, Screenreader, Formulare

  3. Umsetzung

    Code, Inhalte, Bilder, Dokumente

  4. Dokumentation

    Erklärung zur Barrierefreiheit, laufende Kontrolle

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihr Angebot gilt, hängt vom Einzelfall ab. Aktuelle Informationen veröffentlicht die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Barrierefreiheit gehört bei uns zu jedem Neubau – mehr zu Webdesign, Onlineshops und Praxis-Websites. Ein angenehmer Nebeneffekt: Sauberer, gut strukturierter Code hilft auch bei Ladezeit und Suchmaschinen. Preise: Preisübersicht.

Häufige Fragen

Seit wann gilt das BFSG?

Seit dem 28. Juni 2025. Es setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) in deutsches Recht um und gilt auch für Angebote, die schon vorher online waren.

Welche Websites betrifft das BFSG?

Vor allem dann, wenn Verbraucher über Ihre Website einen Vertrag abschließen können – etwa in einem Onlineshop, bei Buchungen oder Online-Verträgen. Reine Informationsseiten und reine B2B-Angebote sind nach überwiegender Auffassung nicht erfasst. Im Zweifel lohnt eine Einzelfallprüfung.

Welche Ausnahmen gibt es beim BFSG für kleine Unternehmen?

Für Dienstleistungen gilt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Was droht bei Verstößen gegen das BFSG?

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Maßnahmen bis zur Untersagung anordnen, Bußgelder reichen bis 100.000 €. Außerdem sind Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände möglich.

Warum reicht ein Barrierefreiheits-Overlay (Plugin mit Schaltflächen) nicht?

Weil es den Code darunter nicht verändert – in der Regel reicht es deshalb nicht. Solche Overlays beheben die eigentlichen Probleme im Code nicht und werden von Fachleuten kritisch gesehen. Barrierefreiheit muss in Struktur, Inhalt und Bedienung umgesetzt werden.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Prüfung und Umsetzung nach WCAG bieten wir ab 828 € netto an. Bei Neubauten planen wir Barrierefreiheit von Anfang an mit – das ist günstiger als nachträglich.

Meine Website ist nicht betroffen. Lohnt sich Barrierefreiheit trotzdem?

Meistens ja. Gute Kontraste, klare Überschriften und bedienbare Formulare machen eine Website für alle angenehmer, auch am Handy. Und wer später einen Shop oder eine Online-Buchung ergänzt, ist dann schon vorbereitet.

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Eine Seite, auf der Sie beschreiben, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde nennen. Wir erstellen sie im Zuge der Umsetzung mit Ihnen; die rechtliche Prüfung im Einzelfall übernimmt bei Bedarf Ihr Anwalt.

Wer prüft Websites in Mannheim und der Region Rhein-Neckar auf Barrierefreiheit?

Das übernehmen wir, MANNHEIMS-WEB aus Mannheim-Neckarau: Wir prüfen Ihre Website nach WCAG und setzen die Anforderungen im Code um. Wir betreuen Unternehmen in Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg und der ganzen Metropolregion; die Prüfung läuft größtenteils online, ein Gespräch vor Ort ist als Termin mit festem Preis möglich.

Erste Planung: Barrierefreiheit

Drei Minuten, die das erste Gespräch deutlich kürzer machen: Was gibt es schon, was fehlt, was ist das Ziel? Kreuzen Sie an, was zutrifft. Nichts davon ist verbindlich – alles Offene klären wir gemeinsam.

  1. Ankreuzen

    Ausgangslage, Bedarf und Ziel

  2. Rückmeldung

    am selben oder nächsten Werktag

  3. Angebot

    schriftlich, mit Festpreis oder Obergrenze

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Wir schauen es uns an und sagen Ihnen klar, was zu tun ist – und was nicht. Das Erstgespräch bis 15 Minuten ist kostenfrei, per Telefon oder Video.

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